TREND/Analyst Community Edition
Allgemeine Lizenzbedingungen
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Lizenzbedingungen regeln die Konditionen,
zu denen die GEBIT Solutions GmbH (nachfolgend: Lizenzgeber)
einem Nutzer (nachfolgend: Lizenznehmer) die kostenlose Nutzung
des Softwareprodukts „TREND/Analyst Community Edition“ (nachfolgend:
Software) gestattet.
1.2 Die Nutzung ist nur auf Grundlage dieser
Allgemeinen Lizenzbedingungen
gestattet. Sie gelten ausschließlich. Entgegen stehende oder
abweichende Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers sind nicht
Bestandteile des Nutzungsvertrages und werden nicht anerkannt,
es sei denn, der Lizenzgeber hat ihrer Geltung ausdrücklich
zugestimmt.
2. Einräumung von Nutzungsrechten
2.1 Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer das unbefristete,
räumlich auf den Einsatz innerhalb der Europäischen
Union beschränkte, nicht ausschließliche Recht ein,
die Software zu den vorgesehen Zwecken zu nutzen – sowohl
zu Ausbildungszwecken, rein privat als auch im Rahmen unternehmensinterner/gewerblicher
Entwicklungsprojekte. Die Nutzung der Software darf ausschließlich
mit dem mitgelieferten Metamodell erfolgen.
2.2 Der Lizenznehmer darf
die Software innerhalb seines Unternehmens unentgeltlich an Mitarbeiter
weitergeben, vorausgesetzt, dass sich
der Empfänger mit der Geltung dieser Lizenzbedingungen einverstanden
erklärt. Eine Weitergabe an Dritte, die außerhalb des
Unternehmens des Lizenznehmers stehen, ist nicht zulässig.
Dritte müssen die Software selbsttätig über den
Server des Lizenzgebers beziehen. Es ist dem Lizenznehmer weiter-hin
ausdrücklich nicht gestattet, die Software entgeltlich weiter
zu geben, z.B. zu verkaufen oder zu vermieten, gleich ob allein
oder im Bundle mit anderen Softwareprodukten.
2.3 Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, die
Software oder ihre Datenstrukturen ganz oder teilweise zu ändern,
zu modifizieren,
zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren
oder zu zerteilen.
3. Gewährleistung und Haftung
3.1 Da die Software dem Lizenznehmer kostenlos zur Verfügung
gestellt wird, ist die Mängelhaftung und Gewährleistung
des Lizenzgebers für die Software weitgehend ausgeschlossen.
Der Lizenzgeber haftet hierfür nur, wenn er einen Mangel der
Software arglistig verschwiegen hat.
3.2 Außerhalb der Mängelhaftung haftet der Lizenzgeber
nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
4. Schlussbestimmungen
4.1 Diese Allgemeinen Lizenzbedingungen und die gesamte Vertragsbeziehung
zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber unterliegen dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts.
4.2 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis
ist – soweit nicht anders vereinbart – Berlin. Sofern
der Lizenznehmer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist,
gilt für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis
Berlin als Gerichtsstand vereinbart.
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